| Begriff | Definition |
|---|---|
| Reiserücktrittsversicherung, die |
Deutsche Erklärung R. tritt dann ein, wenn ein unerwarteter oder wichtiger Grund jemanden von seiner Reise abhält; Versicherungsfälle können u. a. Unfall, schwere Erkrankung, Todesfälle oder Arbeitslosigkeit sein |
Fr. Pavlovová Janka
Lehrstuhl für Fremdsprachen der Technischen Universität Košice/SK - Koordinator
E-Mail: jana.pavlovova@tuke.sk