EINHEIT III : Rechtswesen

Übung 1 - Versicherung 1

Hören und lesen Sie den Text. Ergänzen Sie die Lücken. Doppelklick und ziehen.




08.jpg


ZUM MITLESEN

Versicherungsmöglichkeiten für deutsche Touristen im Ausland
Die üblichen Versicherungsformen für die deutschen Auslandsreisenden sind:
-Haftpflichtversicherung
-Reisekrankenversicherung
-Reiserücktrittsversicherung
-Reiseabbruchversicherung
-Reisegepäckversicherung
Persönliche Haftpflichtversicherung heißt, dass Sie gegen Schäden, die fahrlässig verursacht werden, z. B. als Fußgänger oder Radfahrer, als Gast in einem Hotel oder in einem Geschäft, versichert werden. Diese Versicherungen gelten auch uneingeschränkt im europäischen Ausland, soweit die Reise - je nach Versicherungsgesellschaft - nicht länger als 45 Tage bzw. 2 Monate dauert. Bei längeren Auslandsaufenthalten können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Allerdings hat nicht jeder eine persönliche Haftpflichtversicherung. Beim Mieten eines Wagens ist immer eine Haftpflichtversicherung dabei. Die meisten Deutschen schließen zusätzlich eine Vollkaskoversicherung ab. Das heißt, dass bei einem Unfall der volle Schaden am Auto erstattet wird. Mit einer Reisekrankenversicherung erhalten Sie alles ersetzt.
left.gif

Lösung
   Auslandsreisenden      Haftpflichtversicherung      Reisekrankenversicherung      Versicherungsformen      Versicherungsgesellschaft      Vollkaskoversicherung      Zusatzversicherungen   
Versicherungsmöglichkeiten für deutsche Touristen im Ausland
Die üblichen (1) für die deutschen (2) sind:
• Haftpflichtversicherung
• Reisekrankenversicherung
• Reiserücktrittversicherung
• Reiseabbruchversicherung
• Reisegepäckversicherung
Persönliche (3) heißt, dass Sie gegen Schäden, die fahrlässig verursacht werden, z. B. als Fußgänger oder Radfahrer, als Gast in einem Hotel oder in einem Geschäft, versichert werden. Diese Versicherungen gelten auch uneingeschränkt im europäischen Ausland, soweit die Reise - je nach (4) - nicht länger als 45 Tage bzw. 2 Monate dauert. Bei längeren Auslandsaufenthalten können (5) abgeschlossen werden. Allerdings hat nicht jeder eine persönliche Haftpflichtversicherung. Beim Mieten eines Wagens ist immer eine Haftpflichtversicherung dabei. Die meisten Deutschen schließen zusätzlich eine (6) ab. Das heißt, dass bei einem Unfall der volle Schaden am Auto erstattet wird. Mit einer (7) erhalten Sie alles ersetzt.