EINHEIT III : Rechtswesen

Übung 2 - Versicherung 2

Ordnen Sie den entsprechenden Definitionen die Begriffe zu.

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Lösung
   Auslandsaufenthalt      Auslandskrankenversicherung     
persönliche Haftpflichtversicherung      Reisegepäckversicherung      Reiserücktrittsversicherung      Vollkaskoversicherung   
a) Bei einem Unfall wird der volle Schaden am Auto erstattet.

b) Sie werden gegen Schäden versichert, die fahrlässig verursacht werden, z. B. als Gast in einem Hotel oder in einem Geschäft.
c) Diese Art der Versicherungen wird für eine sehr unterschiedliche Reisedauer abgeschlossen, für eine Woche oder auch für Monate.
d) Sie wird oft in dem Glauben abgeschlossen, dass das Reisegepäck bei Verlust ersetzt wird. Die Versicherung leistet aber nur dann Ersatz, wenn die Versicherten mit ihrem Reisegepäck ständig im Blick- oder Körperkontakt standen.
e) Bei Nichtantritt einer Reise, der Nichtbenutzung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses werden die Stornogebühren ersetzt.
f) Die Zeit, die ein Mensch in Ausland verbringt.