EINHEIT III : Rechtswesen

Übung 8 - Versicherung 3

Ergänzen Sie die Lücken.

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Lösung
   Auslandskrankenversicherung      die persönliche Haftpflichtversicherung      Haftpflichtversicherung      Krankenversicherung      persönliche Haftpflichtversicherung      Reiseabbruchversicherung      Reisegepäckversicherung      Reisekrankenversicherung      Reiserücktrittsversicherung      Stornogebühren      Vollkaskoversicherung      Zusatzversicherungen   
Wenn Sie sich gegen Schäden versichern, die fahrlässig verursacht werden, handelt es sich um (1). Diese Versicherung gilt nicht länger als 45 Tage. Bei längeren Auslandsaufenthalten können (2) abgeschlossen werden. Nicht jeder hat eine (3). Beim Mieten eines Wagens ist immer eine (4) dabei. Die meisten Deutschen schließen zusätzlich eine (5) ab.
Mit der (6) erhalten Sie alles ersetzt. Bei den Auslandsreisen schließen die Deutschen normalerweise eine (7) ab. Die Auslandsversicherung übernimmt alle Kosten, die die deutsche (8)nicht bezahlt. Die (9) sichert, dass bei Nichtantritt der Reise die (10) ersetzt werden. Die (11) kann durchaus bei teuren Urlaubsreisen sinnvoll sein. Die (12) sollte besser „Gewissensberuhigungsversicherung“ heißen.