Die Kapitalgesellschaft ist eine private, auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft, deren Mitglieder einen gemeinsamen (meist wirtschaftlichen) Zweck verfolgen. Sie ist eine juristische Person. Kapitalgesellschaften sind durch gesetzlich festgelegte Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsvorschriften gekennzeichnet. Nach den gesetzlichen Regelungen gibt es drei Arten von Kapitalgesellschaften: die Aktiengesellschaft (AG) mit der besonderen Form der Europäischen Gesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Konzeptionell bauen die Kapitalgesellschaften auf dem Modell des Vereins auf.
Lösung
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