EINHEIT III : Rechtswesen

Übung 10 - Kurzinformation

Lesen Sie. Wählen Sie einen Mangel oder Fehler zu jeder Beispielsituation.

Der Kaufmann ist verpflichtet, die Ware unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, auf ihre Beschaffenheit zu prüfen. Folgende Mängel (Fehler) können vorkommen:
• Mängel in der Güte oder Qualität
• Mängel in der Art
• Mängel in der Menge

Wird ein derartiger Mangel festgestellt, so ist eine Mängelrüge zu erteilen bzw. der Käufer reklamiert. Es ist gerade bei Reklamationen wichtig, dass Käufer und Verkäufer sachlich und höflich bleiben.


Lösung