EINHEIT III : Rechtswesen

Übung 3 - Insolvenzverfahren in Deutschland

Lesen Sie die Informationen und ersetzen Sie die Lücken im Text rechts.

Das Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung wurde in Deutschland zum 1. Januar 1999 eingeführt. Damit wurden die Vorläufer, die in Westdeutschland geltende Konkursordnung aus dem Jahr 1877, die ebenfalls in Westdeutschland geltende Vergleichsordnung aus dem Jahr 1935 und die aus dem Recht der DDR stammende Gesamtvollstreckungsordnung aus dem Jahr 1990 zusammengeführt und modernisiert. Während die früheren Verfahren – Konkursverfahren, Vergleichsverfahren, Gesamtvollstreckungsverfahren – als oberstes Ziel die Verwertung des Schuldnervermögens hatten, stehen beim heutigen Insolvenzverfahren auch die Fortführung des insolventen Unternehmens und die Restschuldbefreiung im Vordergrund.

Lösung
a) Konkursverfahren, Vergleichsverfahren, Gesamtvollstreckungsverfahren
b) Gesamtvollstreckungsordnung aus dem Jahr 1990
c) Konkursordnung aus dem Jahr 1877
d) Vergleichsordnung aus dem Jahr 1935
e) die Fortführung des insolventen Unternehmens und die Restschuldbefreiung
f) 1.Januar 1999

Die heutige Insolvenzordnung besteht in Deutschland seit dem (1)
Im jetzigen Insolvenzverfahren wurden 3 Dokumente: die (2), die (3) und die (4) zusammengeführt.
Die früheren Insolvenzverfahren waren (5).
Beim heutigen Insolvenzverfahren stehen (6) im Vordergrund.