EINHEIT III : Rechtswesen

Übung 4 - Wissen Sie jetzt schon

Welche Aussage ist richtig, welche falsch?

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Das Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung wurde in Deutschland zum 1. Januar 1999 eingeführt. Damit wurden die Vorläufer, die in Westdeutschland geltende Konkursordnung aus dem Jahr 1877, die ebenfalls in Westdeutschland geltende Vergleichsordnung aus dem Jahr 1935 und die aus dem Recht der DDR stammende Gesamtvollstreckungsordnung aus dem Jahr 1990 zusammengeführt und modernisiert. Während die früheren Verfahren – Konkursverfahren, Vergleichsverfahren, Gesamtvollstreckungsverfahren – als oberstes Ziel die Verwertung des Schuldnervermögens hatten, stehen beim heutigen Insolvenzverfahren auch die Fortführung des insolventen Unternehmens und die Restschuldbefreiung im Vordergrund.
Lösung