EINHEIT III : Rechtswesen

Übung 5 - Österreichisches Insolvenzrecht

Ergänzen Sie den Text zum Insolvenzrecht durch die Ausdrücke aus der Rolle

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Lösung
   das Ausgleichsverfahren      das Konkursverfahren      der Gläubiger      Forderungen      Liquidation      Rückzahlungen      Rechtsträgers      Sanierung      Schuldner      Zahlungsplan   
Das österreichische Insolvenzrecht kennt zwei unterschiedlich ausgestaltete Verfahren, nämlich (1) nach der Konkursordnung (KO) und (2) nach der Ausgleichsordnung (AO). Das Konkursverfahren hat traditioneller Weise die (3) des insolventen (4) zum Ziel. Sämtliches Vermögen des Schuldners soll unter allen Gläubigern gleichmäßig aufgeteilt werden. Im Gegenzug wird der (5) auch von den Schulden befreit, die durch die Liquidierung seines Vermögens nicht gedeckt worden sind. Das Ausgleichsverfahren zielt auf die (6) des insolventen Rechtsträgers ab. Die Mehrheit der (7) stimmt einem teilweisen Forderungserlass zu. Dazu müssen mindestens 40 Prozent der (8) binnen zwei Jahren bezahlt werden. Vorteile des Ausgleichsverfahrens gegenüber dem Konkursverfahren sind geringere Kosten und höhere (9) an die Gläubiger durch die höhere Quote. In der Praxis ist der Ausgleich aber zur Ausnahme geworden, da meist der für den Gesamtschuldner günstigere (10) vereinbart wird. Beide Verfahren sind als Vollstreckungsverfahren Teil der Zivilverfahren.